Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Personalvermittlung
1.Vertragsgegenstand
Die V&V Personal Management GmbH verfügt über umfangreiches Fachwissen im Bereich der Personalbeschaffung und kann offene Stellen mit qualifizierten Kandidaten besetzen. Die V&V Personal Management GmbH sucht und präsentiert dem Auftraggeber geeignete Kandidaten auf Grundlage einer vorherigen Vereinbarung. Die Suchaufträge werden üblicherweise elektronisch erteilt, es sei denn, es wurde anderweitig vereinbart.
Sobald Informationen übermittelt wurden, die eine Identifikation des Kandidaten durch den Auftraggeber ermöglichen, gilt dieser als von der V&V Personal Management GmbH empfohlen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Kandidaten bereits kannte oder nicht.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn sich ein Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Vorstellungstermin unabhängig von der Empfehlung der V&V Personal Management GmbH auf eine offene Stelle beim Auftraggeber beworben hat oder von einem anderen Unternehmen vorgestellt wurde, gilt diese Regelung nicht. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die V&V Personal Management GmbH so früh wie möglich, spätestens jedoch vor Beginn des Interviewprozesses, darüber zu informieren. Andernfalls wird der Kandidat als von der V&V Personal Management GmbH empfohlen betrachtet.
2.Pflichten des Auftraggebers
Es ist die Pflicht des Auftraggebers, V&V Personal Management GmbH alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Personalbeschaffung benötigt werden, einschließlich der Stellenbeschreibung und Anforderungsprofile. Auf Anforderung hin müssen diese Unterlagen unverzüglich bereitgestellt werden.
V&V Personal Management GmbH wird diese vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird V&V Personal Management GmbH diese Unterlagen dem Auftraggeber zurückgeben, sofern dies vom Auftraggeber verlangt wird.
3.Honorar für die Leistungen von V&V Personal Management GmbH
Die V&V Personal Management GmbH wird unverzüglich nach Abschluss des Arbeitsvertrags oder nach Aufnahme der Tätigkeit des Kandidaten - je nachdem, was zeitlich früher eintritt - ihren Honoraranspruch in Rechnung stellen. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Das Honorar wird auch dann fällig, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten innerhalb von 24 Monaten direkt oder indirekt (z.B. durch Contracting oder andere Beschäftigungsformen mit einem Unternehmen, das mit dem Auftraggeber gemäß § 15 AktG verbunden ist) ein Vertrag zustande kommt, nachdem V&V Personal Management GmbH den Personalvorschlag gemacht hat. Das Gleiche gilt im Falle einer direkten oder indirekten Vermittlung an einen Dritten (z.B. durch Weitergabe von Kontaktdaten). In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass die Aktivität von V&V Personal Management GmbH kausal für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses ist. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von V&V Personal Management GmbH.
Auch wenn der Auftraggeber den Kandidaten zunächst abgelehnt hat, aber innerhalb von 24 Monaten nach Präsentation durch V&V Personal Management GmbH vom Auftraggeber oder einem mit ihm nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen eingestellt wird, hat V&V Personal Management GmbH Anspruch auf das Vermittlungshonorar.
Sofern keine andere Honorarvereinbarung getroffen wurde, beträgt das Honorar 30 % des Jahresbruttozielgehaltes des Kandidaten beim Kunden gemäß § 14 SGB IV. Das Jahresbruttozielgehalt umfasst alle Zuschläge und Zusatzleistungen wie Jahressonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tantiemen, Firmenwagen, usw. Für die variable Vergütung wird eine Zielerreichung von 100 % angenommen. Der Firmenwagen wird pauschal mit 8.000 € angerechnet. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.Sonstige Kosten
Für anfallende Reisekosten des Kandidaten, beispielsweise für die Anreise zum Auftraggeber, ist der Auftraggeber verantwortlich und übernimmt diese Kosten. Wenn persönliche Interviews im Vorfeld auf Wunsch des Auftraggebers notwendig sind, übernimmt der Auftraggeber die Reisekosten der Kandidaten zu V&V Personal Management GmbH.
5.Informationspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, V&V Personal Management GmbH unverzüglich zu informieren, wenn Umstände auftreten, die sich auf die Durchführung der Vermittlungstätigkeit auswirken können. Insbesondere muss der Auftraggeber V&V Personal Management GmbH unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Eingang des unterschriebenen Vertrages, über das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses und die voraussichtliche Vergütung informieren. Der Auftraggeber muss auch Kopien der Vertragsunterlagen oder Auszüge des Vertrages zur Verfügung stellen, die für die Berechnung des Honoraranspruchs relevant sind. Wenn der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, hat V&V Personal Management GmbH Anspruch auf ein Honorar in Höhe von 40 % des voraussichtlichen Brutto-Jahreszielgehalts.
6.Datenschutz und Geheimhaltung
Die Parteien stimmen überein und bestätigen, dass jede Partei im Zusammenhang mit der Erbringung und dem Empfang der Dienstleistungen (Personalvermittlung) eigenständig als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Gesetze agiert. Es besteht keine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Artikels 26 DSGVO, auch wenn V&V Personal Management GmbH auf Anforderung des Auftraggebers personenbezogene Daten in dessen Systemumgebung eingibt. Der Einsatz von elektronischen Datenverarbeitungssystemen/-programmen, die vom Auftraggeber vorgegeben werden, muss vorab mit V&V Personal Management GmbH abgestimmt werden.
Jede Verlagerung der Datenverarbeitung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind sowie in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die die EU-Kommission und die deutschen Aufsichtsbehörden einer solchen Übertragung auferlegt haben, z.B. einen Vertrag unter Einbeziehung der EU-Standardvertragsklauseln in ihrer aktuellen Fassung.
Die zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dienen ausschließlich dem Zweck der Geschäftsbeziehung (Personalvermittlung) und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Nach Erfüllung des Zwecks, Kündigung oder Ablauf des Einzelvertrages muss der Auftraggeber alle personenbezogenen Daten unverzüglich sicher vernichten oder elektronisch löschen, sofern dies nicht den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen widerspricht. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind weiterhin gültig.
Referenzauskünfte dürfen nur nach Absprache mit V&V Personal Management GmbH erfolgen, um den Persönlichkeitsschutz der Kandidaten zu gewährleisten. Zum Zweck der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung im Rahmen der geltenden Gesetze wird ein Datenaustausch mit Auskunfteien wie EULER HERMES, Bisnode Deutschland, Creditreform und Bürgel Wirtschaftsauskunfteien durchgeführt. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden.
8.Gewährleistung
V&V Personal Management GmbH haftet nicht für Eigenschaften, Fähigkeiten oder ähnliches der Kandidaten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich anhand der Übermittlung der Bewerber-Unterlagen, die auf Angaben des Kandidaten oder Dritter beruhen, ein eigenes Bild hierüber zu machen.
In allen anderen Fällen ist die Haftung von V&V Personal Management GmbH - soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9.Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertragsgegenstand bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.